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Wissen & Orientierung

Was darf ein Heilpraktiker mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis — und was nicht?

Der große Heilpraktikerschein ist die allgemeine, nicht auf ein Gebiet beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Sie umfasst deutlich mehr als die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis — aber sie ist keine Approbation. Dieser Ratgeber ordnet Befugnisse, Grenzen und Abgrenzungen sachlich ein.

Das Berufsbild: Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

Wer die amtsärztliche Überprüfung für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis bestanden hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält die Erlaubnis, Heilkunde ohne Beschränkung auf ein einzelnes Gebiet auszuüben. Umgangssprachlich wird diese Erlaubnis als „großer Heilpraktikerschein“ bezeichnet. Ein Studium ist dafür nicht erforderlich.

Konkret bedeutet das:

  • Eigenständig untersuchen und behandeln: Sie erheben die Anamnese, führen körperliche Untersuchungen durch, stellen eine Verdachtsdiagnose und behandeln in eigener Verantwortung.
  • Eigene Praxis führen: Sie können sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker niederlassen und Ihre Leistungen privat abrechnen.
  • Verfahren entsprechend der eigenen Qualifikation einsetzen: Je nach zusätzlicher Methodenausbildung etwa Phytotherapie, Homöopathie, manuelle Verfahren, Ernährungs- und Ordnungstherapie oder psychotherapeutisch orientierte Verfahren.
  • Auch psychische Beschwerden behandeln: Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis umfasst auch das Gebiet der Psychotherapie. Eine zusätzliche auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis ist dafür nicht erforderlich.

Wichtig zu wissen: Die Heilpraktikerüberprüfung prüft, ob von der Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten ausgehen würde. Sie ist kein Nachweis umfassender therapeutischer Methodenkompetenz. Diese wird durch zusätzliche Aus- und Fortbildungen in den jeweiligen Verfahren erworben.

Anamnesegespräch in der Praxis

Die klaren Grenzen

Auch die allgemeine Heilpraktikererlaubnis ist keine unbegrenzte Erlaubnis. Wer die gesetzlichen Grenzen kennt und respektiert, arbeitet sicher — für sich und für die eigenen Patientinnen und Patienten:

  • Keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel: Heilpraktiker dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente noch Betäubungsmittel verordnen. Es bleibt bei frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Mitteln im Rahmen der geltenden Vorschriften.
  • Keine Zahnheilkunde, keine Geburtshilfe: Beide Bereiche sind Heilpraktikern gesetzlich ausdrücklich verwehrt.
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten: Das Infektionsschutzgesetz verbietet die Behandlung bestimmter übertragbarer Krankheiten und verpflichtet zu Meldungen an das Gesundheitsamt. Das ist ein zentrales Prüfungsthema.
  • Keine Kassenabrechnung: Leistungen werden nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Patientinnen und Patienten zahlen privat; private Zusatztarife und Beihilfe erstatten je nach Vertrag anteilig.
  • Grenzen der eigenen Kompetenz: Bei Verdacht auf schwerwiegende Erkrankungen, in Notfällen und bei unklaren Verläufen ist die Weiterverweisung an Ärztinnen und Ärzte Pflicht. Genau diese Fähigkeit — Gefährliches zu erkennen und abzugeben — prüft die amtsärztliche Überprüfung.

Abgrenzung: Approbation und HP Psychotherapie

Ärztinnen und Ärzte haben ein Medizinstudium und die Approbation. Sie dürfen verschreiben, operieren, über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und in jedem Fachgebiet tätig werden. Der Heilpraktikerberuf ersetzt diesen Weg nicht — er steht daneben.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie besitzt eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis. Er darf ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten, nicht körperlich behandeln. Die zugehörige Überprüfung ist deutlich kürzer und thematisch enger. Wer nur psychotherapeutisch arbeiten möchte, braucht den großen Heilpraktikerschein nicht.

Fazit: Für wen eignet sich der Weg?

Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis eignet sich für Menschen, die naturheilkundlich und körpertherapeutisch arbeiten möchten — in eigener Praxis, mit frei wählbaren Verfahren, ohne Studium. Sie verlangt allerdings ein breites medizinisches Grundwissen von der Anatomie über die Krankheitslehre bis zur Notfallmedizin und die konsequente Bereitschaft, die eigenen Grenzen zu erkennen. Wer ausschließlich mit seelischen Belastungen arbeiten will, kommt über den Heilpraktiker für Psychotherapie schneller und günstiger ans Ziel.

Ihre Ausbildung

Bereit für den großen Heilpraktikerschein?

Unsere Ausbildung zum großen Heilpraktikerschein bereitet Sie in sechs Modulen auf die amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz vor — mit der Prüfungsrückwärts-Methode und jeder Lektion als Hörbuch und E-Book. Der Gründungsjahrgang startet am 1. März 2027, hybrid in Berlin und im digitalen Lernportal.

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