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Wissen & Orientierung

Die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker: Ablauf, Inhalte, Termine

Am Ende des Weges zur allgemeinen Heilpraktikererlaubnis steht die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Sie ist keine Abschlussprüfung einer Schule, sondern eine behördliche Unbedenklichkeitsprüfung — und sie ist deutlich umfangreicher als die Überprüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.

Worum es bei der Überprüfung wirklich geht

Das Gesundheitsamt prüft nicht, ob Sie eine gute Therapeutin oder ein guter Therapeut sind. Entscheidend ist, ob von Ihrer Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten ausgehen würde. Diese Perspektive prägt die gesamte Überprüfung: Im Mittelpunkt stehen das Erkennen gefährlicher Verläufe, die Kenntnis der gesetzlichen Grenzen und die Fähigkeit, die eigenen fachlichen Grenzen richtig einzuschätzen und Patientinnen und Patienten gegebenenfalls rechtzeitig an eine Ärztin oder einen Arzt zu verweisen.

Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen, die nacheinander abgelegt werden:

  • Schriftlicher Teil: Multiple-Choice-Fragen zu medizinischen Kenntnissen, Gefahrenabwehr und rechtlichen Grundlagen.
  • Mündlich-praktischer Teil: ein Fachgespräch, das je nach zuständiger Behörde durch praktische Aufgaben oder Fallsituationen ergänzt werden kann.

Nur wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.

Lernunterlagen zur Prüfungsvorbereitung

Der schriftliche Teil: 60 Fragen, 75 Prozent

Der schriftliche Teil umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen. Bestanden hat, wer mindestens 75 Prozent davon richtig beantwortet — also 45 Fragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Zeitstunden.

Die Termine sind bundesweit einheitlich: der dritte Mittwoch im März und der zweite Mittwoch im Oktober. Diese beiden Tage sind der Taktgeber jeder ernsthaften Vorbereitung — die Ausbildung wird von diesen Terminen aus rückwärts geplant, nicht umgekehrt.

Die Themenschwerpunkte des schriftlichen Teils:

  • Anatomie und Physiologie aller Organsysteme
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Innere Medizin
  • Infektiologie, Hygiene und Infektionsschutzgesetz
  • Notfallmedizin und Erste Hilfe
  • Labor- und Untersuchungsbefunde
  • Berufs- und Gesetzeskunde für Heilpraktiker

Zum Vergleich: Die Überprüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst 28 Fragen und ist thematisch auf Psychiatrie, Psychotherapie und Gesetzeskunde begrenzt. Der Unterschied im Stoffumfang ist der wesentliche Grund, warum sich die beiden Ausbildungswege nicht miteinander vergleichen lassen.

Der mündlich-praktische Teil: das Fachgespräch

Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird zum mündlich-praktischen Teil geladen. Er findet beim zuständigen Gesundheitsamt statt und dauert je nach Behörde etwa 30 bis 60 Minuten. Geprüft wird meist von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt, häufig unter Beteiligung erfahrener Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker.

Typische Bestandteile:

  • Fallbesprechungen: Sie erhalten eine Symptomschilderung und ordnen sie ein — Verdachtsdiagnose, Differentialdiagnosen, weiteres Vorgehen.
  • Abgrenzungsfragen: Was dürfen Sie behandeln, wo müssen Sie an ärztliche Kolleginnen und Kollegen abgeben?
  • Praktische Aufgaben: etwa Blutdruckmessung, Abhorchen, Abtasten, Reflexprüfung oder das Vorgehen in einer Notfallsituation.
  • Gesetzeskunde: Meldepflichten, Behandlungsverbote, Dokumentation, Schweigepflicht, Werberecht.

Anders als im schriftlichen Teil gibt es hier keine Punktegrenze. Entscheidend ist der Gesamteindruck: Erkennt die geprüfte Person Gefahren zuverlässig und handelt sie verantwortungsvoll?

Wenn es beim ersten Mal nicht klappt

Die Überprüfung kann wiederholt werden. Wie oft und mit welchen Fristen, regeln die Länder unterschiedlich — Auskunft gibt das zuständige Gesundheitsamt. Für jede Überprüfung fallen erneut Amtsgebühren an.

Anmeldung, Unterlagen und Gebühren

Angemeldet wird die Überprüfung beim Gesundheitsamt Ihres Wohnortes, und zwar mit erheblichem zeitlichem Vorlauf — je nach Behörde mehrere Monate vor dem Prüfungstermin. Fristen und Formulare unterscheiden sich von Amt zu Amt; erkundigen Sie sich frühzeitig direkt bei Ihrer Behörde.

Vorzulegen sind in der Regel:

  • der Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
  • ein Nachweis über mindestens den Hauptschulabschluss
  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • ein Identitätsnachweis und ein tabellarischer Lebenslauf

Hinzu kommen die Gebühren des zuständigen Gesundheitsamtes. In Berlin betragen diese derzeit 400 €; in anderen Kommunen können die Gebühren abweichen. Es handelt sich um externe Gebühren der Behörde — sie werden nicht vom Heilpraktiker-Institut Berlin erhoben, sind nicht in der Ausbildungsgebühr enthalten und fallen unabhängig vom Ergebnis an.

Ihre Ausbildung

Vorbereitung, die vom Prüfungstermin her denkt

Wir haben rund 30 Jahre amtliche Originalprüfungen ausgewertet und den Lehrplan von den Anforderungen der Überprüfung aus rückwärts aufgebaut — sechs Module von der Anatomie bis zum Prüfungstraining, jede Lektion als Hörbuch und E-Book. Der Gründungsjahrgang startet am 1. März 2027; erster regulärer Zieltermin für die schriftliche Überprüfung ist März 2028.

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