Am Ende des Weges zur allgemeinen Heilpraktikererlaubnis steht die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Sie ist keine Abschlussprüfung einer Schule, sondern eine behördliche Unbedenklichkeitsprüfung — und sie ist deutlich umfangreicher als die Überprüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.